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bonus holsystem A - 6330 kufstein |
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KennzeichnungKennzeichnung von Verpackungen über die Systemteilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem:
InformationspflichtDie Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ist der nachfolgenden Vertriebsstufe oder dem Letztverbraucher, welche die Verpackungen zu Erwerbszwecken übernehmen, bekannt zu geben. Die Information kann auf Bestell- oder Lieferpapieren oder im Internet erfolgen und hat die Angabe des jeweils in Anspruch genommenen Sammel- und Verwertungssystems zu enthalten. Die rechtsverbindliche Erklärung über die Systemteilnahme hat nun zumindest jährlich zu erfolgen. Die Letztvertreiber haben die übermittelten rechtsverbindlichen Erklärungen mindestens 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Mit dem eingeführten „Jährlichkeitsprinzip“ wird der Gutglaubensschutz des Erklärungsempfängers erhöht (d.h. der Empfänger darf auf die Angaben der rechtsverbindlichen Erklärung vertrauen). Wie bereits derzeit möglich, kann die rechtsverbindliche Erklärung in geeigneter Form auf den jeweiligen Rechnungen oder Lieferscheinen erfolgen.
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