bonus holsystem
für verpackungen
ges.m.b.h. & co kg

A - 6330 kufstein
georg pirmoser str. 2
tel.: 05372 - 61082
fax: 05372 - 61083
team@bonus.at

 
 

Kennzeichnung

Kennzeichnung von Verpackungen über die Systemteilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem:

  • Bonus lizenzierte Verpackungen müssen nicht über die Systemteilnahme am Bonus Holsystem gekennzeichnet werden.

  • Verpackungen, die mit dem „Grünen Punkt“ versehen sind, können auch bei Bonus entpflichtet (lizenziert) werden.

 

Informationspflicht

Die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ist der nachfolgenden Vertriebsstufe oder dem Letztverbraucher, welche die Verpackungen zu Erwerbszwecken übernehmen, bekannt zu geben. Die Information kann auf Bestell- oder Lieferpapieren oder im Internet erfolgen und hat die Angabe des jeweils in Anspruch genommenen Sammel- und Verwertungssystems zu enthalten.

Die rechtsverbindliche Erklärung über die Systemteilnahme hat nun zumindest jährlich zu erfolgen. Die Letztvertreiber haben die übermittelten rechtsverbindlichen Erklärungen mindestens 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Mit dem eingeführten „Jährlichkeitsprinzip“ wird der Gutglaubensschutz des Erklärungsempfängers erhöht (d.h. der Empfänger darf auf die Angaben der rechtsverbindlichen Erklärung vertrauen). Wie bereits derzeit möglich, kann die rechtsverbindliche Erklärung in geeigneter Form auf den jeweiligen Rechnungen oder Lieferscheinen erfolgen.

 

Lizenzierung
Tätigkeitsbereich
Verpackungen
Kennzeichnung & Informationspflicht
 
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