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für verpackungen
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Verpackungen

Als Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung 1996 „…gelten Packmittel, Packhilfsmittel, Paletten oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Packmittel oder Packhilfsmittel hergestellt werden. Packmittel sind Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, Waren oder Güter für Verkehrs-, Lager, Transport-, Versand- und Verkaufszwecke zu umschließen oder zusammenzuhalten. Packhilfsmittel sind Erzeugnisse, die zum Zweck der Verpackung zusammen mit Packmitteln insbesondere zum Verpacken, Verschließen, Versandfertigmachen und zur Kennzeichnung einer Ware oder eines Gutes dienen.“

Verpackungen sind z.B.: Schrumpf- und Stretchfolien, Schwergutsäcke, Kartonagen, Schachteln, Kisten, Papierverbundsäcke, Kraftpapiersäcke, Holzpaletten, Metalleimer, Pflanzenschutzmittelgebinde, etc.

Nicht-Verpackungen sind Erzeugnisse aus gleichen Materialien, die den oben genannten Anforderungen an Verpackungen jedoch nicht entsprechen und/oder den genannten Zwecken nicht dienen. Dazu zählen z.B. Büropapier, Zeitungen, Produktionsabfälle, Silagefolien (Agrarfolien), Abdeckfolien, Baustyropor, etc.

Die Einstufung als Verpackung oder Nicht-Verpackung ist im Einzelfall oft schwierig. Das BMULFUW hat zu zahlreichen diesbezüglichen Anfragen authentische Feststellungen getroffen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMLFUW (www.umweltnet.at).

Nicht-Verpackungen können jedenfalls nicht kostenlos über das Bonus Holsystem entsorgt werden.

 

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Verpackungen
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